Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 konkrete Gesetzesänderungen
Klaus Peukert » 09 November 2011 » in Piraten » 3 Kommentare
Zum Bundesparteitag der Piraten gibt es einen Antrag "Schutz der Privatsphäre im Internet - 11 konkrete Gesetzesänderungen". Dieser besteht im wesentlichen aus der 1:1-Übernahme eines Papers des AK Vorrat aus dem Frühjar 2011. Daran habe ich einige Kritik, die ich einfach mal aufschreibe.
"Keine VDS" klingt erstmal voll prima. Leider werden hier zunächst gleich zwei Sachen vermengt, der zivile Auskunftsanspruch hat schonmal mit VDS nur sehr am Rande was zu tun (sieht man, wenn man merkt, wie geschickt vom TKG ohne Übergang zum UrhG gesprungen wird). Die geforderte Änderung des TKG ändert den zivilen Aspruch aus dem UrhG jedenfalls nicht, das wird hier schlicht unterschlagen.
Eine Forderung zur Änderung des § 101 UrhG findet sich im Antrag leider auch nicht. Der Wunsch "Keine VDS" ist nachvollziehbar und auch sehr sinnvoll. Die Implementierung des obigen Vorschlags ist aber schlicht schlecht und suggeriert u.a. eine Änderung am zivilen Auskunftssnapruch, die die vorgeschlagene Änderung am § 100 TKG gar nicht leisten kann. Das ist unsauber und nicht zustimmungsfähig. Und was ist mit dem viel wichtigeren Punkt, der Herausgabe der Daten an Bedarfsträger?
Das verbietet im Grunde mal eben Telefonbücher und Dienste wie Whois. Ich habe mir sagen lassen, das das zwar eigentlich nicht gewollt ist, aber letztlich ist das die logische Konsequenz aus Obigem. Auch Ansprechpartner im "Abusemanagement" (bei IP-Adressblöcken/-Netzbereichen) sind so nicht mehr ermittelbar. "Nutzer" schließt juristische Personen nicht aus, d.h. auch ein Impressum einer Webseite auf einem Webserver mit statischer IP wäre wohl dann verboten, da man darüber ja aus der IP die Identität des Nutzers ermitteln kann. Ein Dienst wie XING müsste sofort "vergessen", von welcher IP aus sich ein (ihm gegenüber) namentlich bekannter Nutzer angemeldet hat. Klingt gut, funktioniert so definitiv nicht ohne das Netz kaputt zu regulieren.
Ist das die oben geforderte Ergänzung zu Punkt 1 und regelt die Herausgabe von u.U. gespeicherten/vorhandenen Daten? Höhere Hürden für Bedarfsträger, bin ich immer dabei, geht in Ordnung. Das darf dann den Bedarfsträger auch ruhig ordentlich Geld kosten. Wobei beim Vorhandensein des "Lauschangriffs" die Hürden nicht sonderlich hoch und vermutlich nicht hoch genug gelegt werden dürften.
Mit einer strengen Umsetzung von Punkt 1. und 3.sind ja gar keine einzufrierenden Daten mehr vorhanden. Jegliches "QuickFreeze" müsste also zunächst die technischen Vorraussetzungen für die Erfassung, Speicherung, Übermittlung und Herausgabe der davon betroffenen Daten (das dürften dann weit mehr als "abrechnungsrelevante" Dinge sein, u.a. vermutlich auch tatsächlich Kommunikationsinhalte) schaffen.
Und dann läßt man einen Richter (was der Richtervorbehalt in der Praxis wert ist wissen wir) halt einmal die Woche immer wieder auf den Knopf drücken und die Aufzeichnung mitlaufen, da helfen auch die (hier nicht zitierten) Fristen nicht. Eine Vorstellung die mir um Längen schlimmer erscheint als alles bisherige. Dann doch lieber bspw. eine kurzfristige "Halterspeicherung" von IPs als Ermittlungsansatz, aber auch nichts darüber hinaus ("Wer mit wem").
Es bleibt unklar, worauf diese Forderung konkret abzielt. Bspw. E-Mails unterliegen auch jetzt schon dem Fernmeldegeheimnis.
Verwertungsverbote gibts in engen Grenzen im deutschen Recht, aber nicht in der weitgehend(er)en Form wie etwa in den USA. Gibt es in eingeschränkter Form auch im deutschen Recht. In der geforderten Allgemeinheit bedeutet das letztlich die Forderung nach einer Umsetzung vom in den USA gebräuchlichen "fruit of the poisoneous"-tree." für das deutsche Rechtssystem. Eine derart große Umwälzung des Rechtssystems wird man kaum im TMG/TKG regeln können. Schafft man nur einen weiteren Speziallfall erreicht man kaum die gewünschte Wirkung.
Das riecht nach einer "Lex Facebook" und ist leider dermaßen unkonkret, das ich dem schon allein deswegen nicht zustimmen kann. Um mehrere parsec zu ungenau. Schöne Worte, leider keinerlei Substanz. Wieder die richtigen Schlüsselreize gekitzelt, aber "konkret" ist hier gar nichts. "Keine Nutzerprofile", klingt geil, aber was ein Profil im Sinne der Regelung ist und was dann alles mit kaputt geht.
Hab ich keine Ahnung von und jetzt auch keine Lust mich ins BSIG einzulesen. "Klingt nicht falsch, wird schon passen" (ja, genau das Problem haben die 10 anderne Punkte wo ich bisserl mehr weiß und so mögliche Fehler sehen kann auch). Aber: Meinetwegen.
Gibt es tatsächlich noch Provider, die eine Liste von Klartextpasswörtern ihrer Kunden haben? Meint man eventuell statt "Passwort" eher "Zugriff auf das E-Mail-Konto"? Dito SIM-PINs, soweit ich weiß liegen die auch nicht im Klartext vor, wenn man mal PUK2 vergißt muss der Provider das auch zurücksetzen und schreibt nen Brief mit den neuen PINs/PUKs. Zu ungenau, möglicherweise schlicht falsch. Das hätte bei einer breiteren Diskussion in der Partei sicher gefixt werden können.
Das fördert die vollkommen falsche Idee, dynamische IP-Nummern würden vor irgendetwas schützen, wenn es darauf ankäme: Inhaber einer dynamischen IP-Nummern zu einem gegebenen Zeitpunkt sind aufdeckbar und identifizierbar, die benutzten Werkzeuge sind auch ohne IP-Nummer trackbar, und Personentracking funktioniert oft mit mehreren Signalen, etwa Browserstrings, Cookies und Flash-Cookies. IP-Nummern zu wechseln hat keine Schutzwirkung. (Begründung bei Isotopp geklaut)
11. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Bereitstellung von Diensten nicht von der Angabe einer DeMail-Adresse oder von der Nutzung des elektronischen Personalausweises abhängig gemacht werden darf.
Keine Einschränkung auf Behörden und staatliche/kommunale Einrichtungen? Das halt ich möglicherweise für einen zu großen Eingriff in unternehmerische Freiheiten. Finden wir an anderen Stellen ja auch doof. Davon abgesehen ermöglicht der nPA (theoretisch) pseudonyme Geschäfte, etwa einen Alternachweis. Klingt wieder toll ("Keine Pflicht zu DeMail"), wieder nur gut gemeint, wieder nicht gut gemacht.

11/11/2011 um 02:37 Permalink
Zu 2., die Formulierung "offen gelegt werden" kann man eigentlich nur so interpretieren, dass damit vor allem Aktivitäten des Staates, von Interessenverbänden oder Abmahnanwälten gemeint sind. Selbstverständlich darf der Einzelne seine Daten rausgeben bzw. dem zustimmen.
Zu 4., im Antrag steht "Sollte ein in die Zukunft gerichtetes „Quick-Freeze“-Verfahren eingeführt werden". Damit gemeint wären also die laufend anfallenden Daten nach Beginn eines solchen Quick-Freeze. Jetzt kann man höchstens noch darüber streiten, ob es überhaupt Sinn macht, diesen Fall gedanklich durchzuspielen. Ich sehe darin aber keine Befürwortung von Quick-Freeze.
Zu 5., das dürfte die gleiche Forderung sein wie die der Piraten nach einem "generellen Kommunikationsgeheimnis" (http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Privatsph.C3.A4re).
Zu 4. und 6., das dort geforderte Beiweisemittelverwertungsverbot bezieht sich laut Text auf "rechtswidrig erteilte Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten". Natürlich wäre eine generelle Aussage zu dem Thema besser, würde aber den Fokus dieses Antrages sprengen und irgendwo muss man die Grenze setzen. Eine Umsetzung in allgemeinen Gesetzes bzw. auf breiter Front wird dadurch nicht abgelehnt.
Im übrigen ergänzt dieses Verwertungsverbot den unter 4. geforderte - und zurecht als praktisch ziemlich wertlos kritisierter - Richtervorbehalt. Denn wenn bei der Überwachung gegen eine der Forderungen des Antrags verstoßen wird, dürfte der Staat die Beweise nicht mehr verwenden.
Zu 9., ja, "Zugang" wäre der bessere Begriff gewesen. Im übrigen muss der Zugang einer überwachenden Stelle zu "E-Mail-Konten *und* SIM-PINs" nicht der selbe sein wie der des Überwachten (z. B. anderes Passwort).
Zu 10., Ja, eine dynamische IP hat für sich alleine keine Schutzwirkung. Aber wenn man hier informationelle Selbstbestimmung gewährleisten (heißt nicht: garantieren) will, muss man an verschiedenen Stellen ansetzen. Cookies&Co. sind z. B. für den User kontrollierbar. Wenn man aber nur noch eine statische IP bekommt, sind Anonymität/Pseudonymität schon alleine deswegen nur noch mit hohem Aufwand (z. B. TOR) möglich. Zudem steht dort "auf Wunsch", also kann es auch statische IPs geben. Oder natürlich beides.
Zu 11., ich gehe davon aus, dass die Piratenpartei den Datenschutz in dem Fall über unternehmerische Freiheiten stellt.
Antwort
11/11/2011 um 08:57 Permalink
Zu 4.: Wie geschrieben: Entweder die Provider erfassen eh nichts (wegen 1.), dann greift ein QuickFreeze ins Leere, oder man muss die Infrastruktur schaffen, eben "alles" erfassen, speichern, einfrieren und herausgeben zu können. Eine solche Infrastruktur erscheint mir persönlich für *weitaus* erschreckender und so toll QuickFreeze auf den ersten Blick klingt, so fatal sind die Implikationen dessen. Ja, "nie was speichern, außer auf Anordnung usw." ist aufm Papier ne super Sache, hat aber in der Folge weitreichendere Auswirkungen als selbst die vom BVerfG gekippte alte VDS, weil es eine Überwachungsinfrastruktur schafft, neben der alles bisherige harmlos wirkt.
Zu 5.: Ja, das mag sein. Hier greift aber meine generelle Kritik an dem Paper, nämlich, das es im Gegensatz zur Einleitung *keine* "konkreten" Gesetzesänderungen vorschlägt, sondern nur aufzeigt, an welchen Ecken man anfassen will. Kann man auch machen, ist völlig OK. Aber dann sollte das Paper nicht von "konkreten Änderungen" sprechen. Eine weitere handwerkliche Schwäche, die bei einem parteiinternen Review sicher locker behoben hätte werden können.
Zu 4. und 6.: Auch hier ist die Forderung wieder alles andere als konkret. Und sorry: Bei "irgendwo muss man ja Grenzen machen" als Begründung für unsaubere und unklare Formulierungen fühl ich mich halt veralbert. Der Antragsteller will was von mir, meine Stimme. Und da erwarte ich tatsächlich, das man sich ein wenig mehr Mühe gibt als eine hingeworfene, Sclüsselreize bedienende Formulierung, die nicht zu Ende gedacht ist und auf Nachfrage halt mit "Das würde den Rahmen sprengen" begrünet werden muss. So funktioniert das nicht.
Zu 9.: Eben. Und jetzt nehmen wir das PP an und die Bedarfsträger/Provider lachen uns ins Gesicht, weil wir eine sinnlose Forderung aufstellen, da mangels Klartextspeicherung halt technisch gar keine Passwörter herausgegeben *können*. Und von einem "Zugriff aufs Mailkonto" steht da halt nix, also fällt der nicht unter unsere strenge Forderung. Dasi st eben auch Mist und wenn man das paper nicht kurz vor knapp aus der Kiste geholt, sondern vorher mal der Partei vorgestellt hätte, wäre das völlig easy heilbar gewesen. So fordert man nun bestenfalls was wirkungsloses.
Zu 10. Dynamische IPs sind (vgl. den jüngsten Donnerhacke-Artikel) eben *kein* Mittel zur Durchsetzung der "informationellen Selbstbestimmung". Aber diese Debatte müssen wir hier gar nicht führen, denn auch hier ist der Antrag handwerklich schlecht: Bei Annahme und Umsetzung erlaubt er bspw. Providern diese Option halt irgendwo in nem Sternchentext zu vergraben oder für teuer Geld anzubieten (Richtig: Da steht nix davon, das das kostenlos sein muss!). Das ist, auch weil der AK Vorrat mit Sicherheit "DynIP als Default" haben will" wieder handwerklicher Murks, den man, ich wiederhole mich, bei einem parteiinternen Review locker hätte fixen können.
Zu 11. Nun, dann kontere ich mit "der nPA kann den Datenschutz aber doch erhöhen, etwa bei Diensten, welche eine Altersverifikation benötigen, das geht dann nämlich pseudonym statt per Angabe der kompletten Daten, oder dem Nackigmachen bei Drittanbietern". Von E-Government fang ich mal gar nicht an, aber es gibt ne Menge Dinge für die man heut Papier bedrucken oder ne Nummer in der Behörde ziehen muss, die man mit ner geeigneten Verfikation online machen kann. Und nun? Wessen "Datenschutz" gewinnt jetzt? Und "Datenschutz über unternehmerische Freiheiten" ist wieder so ne typische Wischiwaschi-Begründung ohne ne tatsächliche Abwägung der Rechtsgüter und ohne Überlegung der Implikationen. Ganz davon abgesehen, das hier (wieder) für zwei komplexe Themenfelder (DeMail/nPA) Einfachstlösungen angeboten werden, die lediglich, ich wiederhole mich erneut, die Schlüsselreize des Standard-Netzaktivisten triggern ohnr tatsächlich eine Lösung anzubieten. Is ja auch nahvollziehbar, "DeMail = Böse", "nPA = Böse", "Kein Zwang = gut", einmal umrühren, fertig ist die angenommene Forderung.
Ich möchte nicht, das wir Piraten auf Basis solcher argumentativen Duplo-Bausteine Politik machen, sondern mal länger als von 12 bis Mittag drüber nachdenken, welche Probleme wir erkennen, wie wir sie lösen wollen, ob die gewählten Mittel dafür geeignet sind und die daraus folgenden Implikationen uns die Mittel wert sind.
Am Ende bleibt neben den inhaltlichen Dingen die grundsätzliche Kritik, das der BPT hier nur "Friß oder stirb" gesagt bekommt (und dann wor der Wahl steht sich "Piraten lehnen Beschluß gegen VDS ab" anhören zu müssen...) und selbst einfachst zu behebende handwerkliche Fehler da jetzt halt drin stehen, weil man das Paper *nicht* innerhalb der Partei ausreichend debattiert hat.
Schade drum.
Antwort
13/11/2011 um 02:15 Permalink
http://validom.net/blog/2011/11/13/schutz-der-privatsphare-im-internet-11-konkrete-gesetzesanderungen/
Antwort